Termine
Für die Begründung der Wohnbaugenossenschaft als juristische Person werden mindestens sieben Parteien benötigt, welche sich verbindlich verpflichten. Sobald eine genügende Anzahl Mitglieder zusammen gekommen sind, kann diese offiziell gegründet und die rechtsverbindliche Vertragsgrundlage mit der Gemeinde als Baurechtsgeberin unterzeichnet werden.
Daraus ergibt sich folgende ungefähre zeitliche Abstufung der einzelnen Etappen auf dem Weg zur Realisierung:
Ende November 2018
Zusage der Gemeinde
spätestens Ende Juni 2020
Begründung der Wohngenossenschaft mit mindestens sieben Parteien
bis ca. Ende 2020
Unterzeichnung des Baurechtsvertrages
bis Ende 2020
Einreichung Baugesuch
voraussichtlich im Verlaufe des 2022
Realisierung des Projektes bis zur Einzugsreife.